Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Festheft 2016 - 1568 Die urkundliche Ersterwähnung der Kamener Schützen

Ersterwähnung der Kamener Schützen

36 4ter May 1568 Wiederentdeckt: Die urkundliche Ersterwähnung der Kamener Schützen. November 2015 im Stadtarchiv unserer Heimatstadt Kamen: Da liegt er vor mir, ein blauer Akten- deckel, der schon mal eine andere Verwendung gefunden hatte, wie ein inseitiges Etikett ausweist: „Hilfsakti- on Weihnachten 1928“ steht darauf. Was der Aktendeckel jetzt schüt- zend verbirgt, ist einem maschinell beschrifteten aufgeklebten Zettel zu entnehmen, der den Inhalt der Akte in kurzgefaßten Punkten wiedergibt. Die Stadt Kamen hatte in früheren Jahrhunderten, hier geht es um das 14. bis 17., das Recht, bestimmte kriminelle Straftatbestände zu verfol- gen, die innerhalb des festgelegten Stadtgebietes verübt worden waren, und Strafen zu verhängen. Für uns heute erstaunlich, was alles dazu ge- hörte: Messerstechereien, Totschlag, Beleidigungen, Ehebruch, Blutschan- de und Hurerei. Ein eifriger Stadtschreiber hatte vermutlich so um das Jahr 1670 aus einem alten sogenannten Stadtbuch, das nach dem verheerenden Stadt- brand von 1452 angelegt worden war, Auszüge angefertigt und einige Fälle der genannten Vergehen und Verbrechen mitsamt der verhängten Strafe aufgeführt. Damit auch do- kumentiert werden konnte, daß die Stadt berechtigt war, solche Maß- nahmen durchzuführen, beschreibt der Verfasser ausführlich die durch sogenannte Friedenspfähle gekenn- zeichneten Stadtgrenzen und be- kräftigt das durch Feststellungen, die unsere traditionsbewußten Schüt- zenherzen in Freude versetzen. „Diß ist uiß (?) der ältisten urkund (?) und warhaften Bericht also protho- collirt aõ 568 am 4ten May und sein dieße friedpeele verschiedentlich zu Conservation der freyheit durch die Schutzen umbgezoegen worden.“ Damit die damalige Sprache und Orthographie das Verständnis nicht erschweren, hier die Bedeutung des Textes nach heutigem Verständnis: Am 4. Mai 1568 (der Schreiber hat sich die vorangehende „1“ gespart) haben die Schützen als städtische Bedienstete in einem heute auch als Schnadegang bezeichneten Rund- gang die Grenzen der Stadt abge- schritten und sich, wie schon öfters geschehen, vergewissert, daß sich alle Grenzsteine noch am richtigen Platz befinden. Dadurch und durch das darüber angefertigte Protokoll sind die Rechte (freyheit) der Stadt bestätigt und gewahrt worden. Bisher hatten wir zwar Kenntnis von der Ersterwähnung, aber nur durch eine maschinenschriftliche Notiz, das Original schien verschollen zu sein. Durch einen glücklichen Zufall im Zusammenhang mit Recherchen für eine wissenschaftliche Arbeit über das mittelalterliche Justizwe- sen in Kamen ist es wiederentdeckt worden. Wolfgang Freese Quelle: Stadtarchiv Kamen, Akte 0086 (IVa 2). Herzlichen Dank für die Hilfe an Stadtarchivar Robert Bader- mann und Jürgen Dupke. GESCHICHTE E r s t e r w ä h n u n g

Seitenübersicht